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Unterrichtspraktikum

Das Unterrichtspraktikum ist der Berufseinstieg für LehrerInnen nach dem Abschluss ihres Studiums. JedeR Diplom-Lehramtsstudierende hat dieses zu absolvieren, um die vollen Anstell-Erfordernisse beim Stadt- bzw. Landesschulrat zu erfüllen.

Der Antrag auf einen Platz im Unterrichtspraktikum kann nur gestellt werden, wenn die 2. Diplomprüfung positiv absolviert und damit das Lehramtsstudium abgeschlossen wurde. Der Antrag hat bis spätestens Ende Juli des entsprechenden Jahres bei dem/den Stadt- bzw. Landesschulrat /-räten zu erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ablegung des Unterrichtspraktikums beantragt wird.

Das Unterrichtspraktikum dauert ein Jahr lang und beginnt immer mit der Auftaktlehrveranstaltung an der pädagogischen Hochschule Ende August.

Während des Unterrichtspraktikums hast du zwei Klassen (in jedem Fach eine) zu betreuen. Diese Tätigkeit soll mindestens 4 und wenn möglich höchstens 7 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.

Das Unterrichtspraktikum ist ein Ausbildungsverhältnis, kein Dienstverhältnis. Diese Tatsache ist vor allem für die Entscheidung zwischen altem und neuen LehrerInnendienstrecht maßgeblich.

Beachte: Das Unterrichtspraktikum kann nur noch bis zum Schuljahr 2018/19 absolviert werden. Die späteste Anmeldung hat also am 31.07.2018 zu erfolgen!

Alle weiteren Informationen zum Unterrichtspraktikum findest du im Unterrichtspraktikumsgesetz.